Rundbrief 
Migration und AIDS

Nummer 1 - 1999

Vergünstigungen des Schwerbehindertengesetzes gelten auch für Ausländer mit Duldung (BSG, AZ: B 9 SB 1/99)
Dies Entscheidung traf das Bundessozialgericht in dem Fall einer Kosovo-Albanerin, die wegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung einen Nachteilsausgleich beantragt hatte, der ihr aber zunächst aufgrund ihres Aufenthaltsstatus verweigert worden war. Ihre Duldung wurde regelmäßig verlängert, weil ihre Erkrankung im Herkunftsland nicht behandelbar ist. Die Richter, entschieden in diesem Fall, daß ein rechtmäßiger, dauerhafter Aufenthalt somit gegeben sei und die Duldung für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Schwerbehindertengesetz ausreichend sei.
Quelle: FR vom 28.08.1999, veröffentlicht in NJW 1999, Heft 39
 

Arzt muß Lebenspartner von AIDS-Kranken warnen
Frankfurt/Main (AP). Ein Arzt ist trotz seiner ärztlichen Schweigepflicht dazu verpflichtet, Lebenspartner von AIDS-Kranken über die Infektionsgefahr zu informieren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer am Dienstag veröffentlichten Grundsatzentscheidung vom 8. Juli dieses Jahres festgestellt. In dem vorliegenden Fall hatten die Richter des 8. Zivilsenats über die Schadenersatzklage einer Frau zu entscheiden, die mit ihrem Partner auch nach Ausbruch seiner AIDS-Erkrankung ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte.

Nach Auskunft des OLG hatte die Frau geglaubt, ihr kranker Lebenspartner leide an Krebs. Erst nach seinem Ableben habe der gemeinsame Arzt die Klägerin auf die wahre Todesursache hingewiesen und sie veranlasst, einen HIV-Test zu machen, der dann ebenfalls positiv ausgefallen sei. Das zuständige Landgericht hatte die Schadenersatzklage der Frau mit der Begründung abgewiesen, der Arzt dürfe wegen seiner ärztlichen Schweigepflicht nicht über die Krankheit seiner Patienten Auskunft geben.

Dieser Entscheidung widersprach nun das Frankfurter Oberlandesgericht. Ein Arzt müsse den Lebenspartner eines AIDS-Kranken über dessen Erkrankung aufklären - insbesondere dann, wenn beide Partner seine Patienten seien. Im vorliegenden Fall habe der AIDS-Kranke nach Auskunft des OLG nicht die erforderliche Einsicht gezeigt und seinen Arzt wiederholt angewiesen, nicht über seine wahre Erkrankung zu sprechen. Deshalb habe der Mediziner damit rechnen müssen, dass sich auch die Partnerin seines Patienten mit dem AIDS-Erreger anstecke, heißt es in der OLG-Entscheidung.

Gerade das wiederholte strikte Verbot, die Angehörigen über die AIDS-Erkrankung in Kenntnis zu setzen, hätte bei dem Arzt größte Bedenken hinsichtlich der Krankheitseinsicht des Patienten erwecken müssen, erklärten die OLG-Richter. Deshalb hätte er seine Verschwiegenheit der Klägerin gegenüber brechen müssen. Der Senat sprach von einem "rechtfertigenden Notstand", weil das zu schützende Rechtsgut, das Vertrauen des Infizierten in den behandelnden Arzt, weniger Gewicht habe als die Rechtsgüter Leben und Gesundheit der akut Bedrohten. Allerdings könne nicht von einem groben Arztfehler gesprochen werden, weil der Mediziner nur falsch abgewogen habe.

Die HIV-infizierte Klägerin erhält jedoch nach Meinung des OLG weder Prozesskostenhilfe noch Schadenersatz, weil sie nicht nachweisen könne, wann sie sich mit dem AIDS-Virus infiziert habe. Selbst wenn der Arzt sie früher informiert hätte, wäre es möglich, dass sie zu diesem Zeitpunkt schon infiziert gewesen sei. (Aktenzeichen: OLG Frankfurt am Main 8 U 67/99)
Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28. September 1999
 

Drastische Zunahme der AIDS-Fälle in Russland
Moskau, 22. Oktober - In Russland nehmen die Fälle der Immunschwächekrankheit Aids offenbar drastisch zu. Zwischen Januar und Oktober seien 12.000 neue Fälle registriert worden, berichtete ein Moskauer Radiosender am Freitag unter Berufung auf das russische Anti-AIDS-Zentrum. Während die AIDS-Fälle in Westeuropa deutlich zurückgingen, sei in Russland das Gegenteil zu beobachten, sagte der Leiter des Zentrums, Vadim Pokrowski. Er führt die Zunahme der Immunschwächekrankheit in Russland vor allem auf die fehlenden Aufklärungskampagnen zurück, wie es sie in Westeuropa gibt.
Die meisten AIDS-Kranken gebe es in Moskau, St. Petersburg und der sibirischen Stadt Irkutsk. Betroffen von der Infektion mit dem HIV-Virus seien vor allem Drogenabhängige und ihre Sexualpartner.
 

Epidemiologische Daten zur Verbreitung der HIV-Infektion bei türkischen Migranten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Türkei
7. Europäischer AIDS-Kongreß, 23.10.99 – 27.10.99, Lissabon Portugal, Abstract 905
Akinci A. et al.
Hintergrund: In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. zwei Millionen türkische Migranten, die aus einem Entwicklungsland mit einer niedrigen HIV-Infektionsrate stammen. Während im Allgemeinen noch immer ein Anstieg der HIV-Infektionsrate zu beobachten ist, so ist die Tendenz in Westeuropa und den USA rückläufig. Wir haben Daten erhoben, in denen die HIV-Infektionsrate, Alter und Verteilung nach Geschlecht erfaßt werden. Die Daten wurden getrennt für die in der Türkei lebende, einheimische Bevölkerung und türkische Migranten in Deutschland erhoben und mit verfügbaren Daten über die Bevölkerung in Westeuropa verglichen.

Methode: Wir haben die in der Türkei seit 1988 aufgetretenen Fälle von HIV-Infektionen untersucht (ausgehend von Daten des Gesundheitsministeriums in der Türkei). Gleichzeitig haben wir Daten von türkischen Migranten mit einer HIV-Infektion ausgewertet (auf der Grundlage von Daten des deutschen Innenministeriums). Es erfolgt eine Unterteilung nach Alter und Geschlecht.

Ergebnisse: Im Zeitraum von 1988 bis 1997 wurden in der Bundesrepublik 14.899 HIV-Infektionen gemeldet (13.348 Männer = 89,6%, 1551 Frauen = 10,4%). Die Verteilung des HIV-Infektionsrisikos ist in beiden Gruppen ähnlich. Im Gegensatz dazu wurden in der Türkei im gleichen Zeitraum 775 HIV-Infektionen gemeldet (580 Männer = 74,8 %, 195 Frauen = 25,2%). Die HIV-Infektionen in der Türkei zeigen einen exponentiellen Anstieg.

Schlußfolgerungen: Obwohl die Bevölkerungszahl in den beiden Ländern annähernd glich ist, ist die Anzahl der HIV-Infektionen in der Türkei signifikant geringer. Während die Rate der Neuinfektionen in Deutschland abnimmt, steigt die Anzahl der HIV-Infektionen in der Türkei stark an. Die Anzahl der HIV-Infektionen von in Deutschland lebenden türkischen Migranten ist, obwohl sie ansteigt, signifikant geringer als die anderer Migrantengruppen. In der Türkei selbst läßt sich beobachten, dass die Anzahl türkischer HIV-infizierter Frauen dort höher ist als bei türkischen Migranten in Deutschland und einheimischen deutschen Patienten.
Übersetzung: Rafaela Bielecki-Weyenberg
 

Internationale AIDS-Konferenz in Addis Abeba
Addis Abeba, den 10.11.1999 (WALTA INFORMATION CENTRE, engl., Website)
(Auszüge) "People Living With AIDS" (PLWA), d. h. "Menschen, die mit AIDS leben", rief die Öffentlichkeit auf, sich der Gefahr der Übertragung der Krankheit bewusst zu sein und sich vor der Seuche zu schützen. Die PLWA, die an der hier stattfindenden internationalen HIV/AIDS-Konferenz teilnimmt, forderte verstärkte Anstrengungen, das öffentliche Bewusstsein für diese tödliche Krankheit zu erhöhen.

Ein offizieller Vertreter der Weltbank erklärte, dass Äthiopien an erster Stelle in der Welt stehe, mit der größten Anzahl von HIV-infizierten Kindern. Mehr als 140.000 Kinder hätten sich mit HIV angesteckt. Jüngsten Untersuchungen zufolge rangiert Äthiopien an 16. Position, was die HIV/AIDS-Erkrankungsrate in Länder südlich der Sahara betrifft. Es gibt rund 2,5 Millionen HIV-Infizierte in Äthiopien. Äthiopien, Nigeria und Südafrika tragen mit einem Drittel zu den 22 Millionen HIV-Erkrankten in Afrika bei.

Mehr als 700 örtliche und ausländische Forscher aus der ganzen Welt, hohe Regierungsvertreter und HIV-positive Personen nehmen an der Konferenz teil, die unter dem Motto steht: Kampf um Leben." (SH)
Deutsche Welle Monitordienst, 11.11.99
 

Aufklärung über AIDS in Ruanda als dringend erkannt
Kigali, den 26.11.99, 0515 GMT (RADIO KIGALI, engl.)
(Auszüge) "In einem Versuch, Ruander über Möglichkeiten, sich vor der AIDS-Epidemie zu schützen, aufzuklären, haben der Minister für Gesundheit, Dr. Ezechias Rwabuhihi, zusammen mit dem Direktor des nationalen Programms zum Kampf gegen AIDS, Dr. Innocent Ntaganira, gestern (25.11.) hier in Kigali eine Pressekonferenz abgehalten. Als er aus dem Anlass sprach, verwies Minister Dr. Rwabuhihi darauf, dass es höchste Zeit sei, dass alle Ruander (Wörter unverst.) Lösungen für die AIDS-Epidemie suchen und er fügte hinzu, dass Journalisten eine führende Rolle spielen sollten, indem sie Ruandern ein Bewusstsein über die AIDS-Epidemie verschaffen.

Der Minister teilte außerdem mit, dass trotz der Verzögerungen im Kampf gegen AIDS, die bisher unternommenen Schritte bemerkenswert seien. Die Verbreitung der Epidemie im Lande herrsche insbesondere in ländlichen Gebieten vor und insbesondere unter Jugendlichen. Der Direktor des nationalen Programms zum Kampf gegen AIDS, Dr. Innocent Ntaganira, sagte, einer 1997 in ländlichen Gebieten vorgenommenen Untersuchung zufolge sei eine von zehn Personen von der Seuche infiziert. Die in diesem Jahr unternommene Untersuchung zeige bisher, dass 400.000 Menschen mit dem HIV-Virus infiziert und 150.000 gestorben seien, darunter mehr als 20.000 Kinder. Und mehr als 60.000 Kinder seien wegen AIDS zu Waisen geworden. Der Gesundheitsminister appellierte an alle Ruander, ihr Verhalten zu verändern und die AIDS-Epidemie so zu fürchten, wie sie Meningitis und Cholera fürchten. Dr. Ezechias Rwabuhihi enthüllte ferner, dass eine nationale Kommission zum Kampf gegen AIDS Anfang nächsten Jahres gebildet werde. Diese Kommission werde all die Aktivitäten verschiedener Sektoren koordinieren, die gegen AIDS kämpfen." (Kj)
 

Abschiebungen und Arztberuf unvereinbar
Auszüge aus dem European Race Bulletin; veröffentlicht in http://www.aegis.com/maha/ am 20.10.99
Der Tod von Mohamed Ageeb in Deutschland hat unter Medizinern eine heftige Ethikdebatte über die Beteiligung an Abschiebungen entfacht. Die Ärztekammer und andere berufsständische Vertretungen der Ärzteschaft vertraten mit Nachdruck die Auffassung, eine Mitwirkung an Abschiebungen verstoße gegen die ärztliche Berufsethik.

Ende Juni appellierte der Präsident der Ärztekammer Günther Jonitz an die Ärzteschaft, an erzwungenen Abschiebungen nicht mitzuwirken, da alle Maßnahmen, bei denen direkte Gewalt zur Anwendung komme, das Leben der Betroffenen gefährdeten und somit Körperverletzung darstellten. Noch bevor Jonitz sich dazu geäußert hatte, wurde auf einem anderen, jährlich stattfindenden Ärztekongreß Position bezogen und betont, dass die Mitwirkung von Medizinern an Abschiebungen durch die Begleitung von Abzuschiebenden auf dem Flug nicht mit den ethischen Grundsätzen zu vereinbaren sei. Das internationale Forum Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, schloss sich diesem Votum an. Der Präsident der Ärztekammer Berlins sagte, er habe ernsthafte Zweifel daran, ob die Behandlung von Patienten in der Abschiebehaft angemessen sei und die für die Ausübung des Arztberufes geltenden Regeln oder die Bedürfnisse der Patienten beachtet würden. Wiederholt hatte er den berliner Innenminister (CDU) darum gebeten, ein gemeinsames Treffen mit der Polizei zu arrangieren, bislang jedoch erfolglos.

In einem Interview mit der Tageszeitung "taz" verdeutlichte Jonitz die Position der Ärztekammer. Er bezog sich dabei auf Äußerungen des Innenministers in denen dieser die Auffassung vertreten hatte, Abschiebungen stellten keinerlei Gefahr dar, solange gewährleistet sei, dass die Atmung der Betroffenen nicht beeinträchtigt werde. Jonitz vertrat die Auffassung man könne nicht ausschließen, dass auch die Verwendung von Fesseln Schäden bis hin zum Tode verursachen könnten. Er warnte auch davor, Abschiebehäftlinge zu sedieren, es sei nicht Sache der Ärzte, Menschen zu sedieren, die nicht abgeschoben werden wollten und offensichtlich Krankheitssymptome hätten. Weitere Kritik richtete sich auch gegen Ärzte im Justizvollzugsdienst in Haftanstalten, die den Betroffenen Reisefähigkeit bescheinigten. Er hob zwar hervor, dass der Ärztekammer nicht die Rolle zukäme, die Regierung hinsichtlich einer humaneren Durchführung von Abschiebungen zu beraten, empfahl jedoch, dass Abschiebungen in den Fällen nicht durchgeführt werden sollten, in denen eine Diskrepanz zwischen der Auffassung unabhängiger, niedergelassener Ärzte und der Ärzte im Justizvollzugsdienst bestände.

Mehrere Fälle, in denen Betroffenen in Hamburg Reisefähigkeit bescheinigt worden war, zeigen deutlich, was für eine zweifelhafte Rolle Ärzte bei Abschiebungen spielen. Auch das Innenministerium Hamburgs hatte das öffentliche Interesse auf sich gezogen, nachdem ein internes Papier bekanntgeworden war, demzufolge ärztliche Bescheinigungen bei Entscheidungen über Abschiebungen außer acht gelassen werden sollten und die Durchführung von Abschiebungen auch dann erfolgen sollte, wenn die Betroffenen offensichtlich krank waren, vorausgesetzt, sie würden auf dem Flug von einem Arzt begleitet. Die hamburger Ärztekammer reagierte prompt auf die Anschuldigung, ärztliche Bescheinigungen würden nicht aufgrund der Krankheit der Betroffenen ausgestellt, sondern aus Sympathie für das Bestreben, die Abschiebung zu vermeiden. Eine von der Ärztekammer durchgeführte Untersuchung zeigte, dass die vom Innenministerium erhobenen Vorwürfe in keinen einzigen Fall zutrafen. In der Folge legte die Ärztekammer in einem Papier Richtlinien für die Ausstellung ärztlicher Bescheinigungen fest.
Übersetzung: Rafaela Bielecki-Weyenberg
 
 
 
 
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